{"id":17,"date":"2008-06-21T18:40:29","date_gmt":"2008-06-21T16:40:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.freundeskreis-hagen-smolensk.de\/de\/?page_id=17"},"modified":"2015-10-23T09:57:02","modified_gmt":"2015-10-23T07:57:02","slug":"unterseite-verein-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freundeskreis-hagen-smolensk.de\/de\/verein\/unterseite-verein-2\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>in der Fassung des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 24. Februar 2012<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen:<br \/>\n&#8222;Freundeskreis Hagen-Smolensk e.V.&#8220;<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Hagen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer: VR2402 eingetragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung unter Wahrung politischer und konfessioneller Neutralit\u00e4t. Der Verein dient der F\u00f6rderung kultureller Zwecke und des akademischen Austausches sowie der Betreuung seiner Smolensker G\u00e4ste in Hagen, der Begegnung zwischen B\u00fcrgern aus Hagen und Smolensk und des Austausches von Informationen \u00fcber Deutschland und Russland.Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen, die dem Austausch von Kultur, Bildung und Wissenschaft zwischen den St\u00e4dten Smolensk und Hagen und deren B\u00fcrgern dienen, sowie insbesondere durch die Organisation von Begegnungen zwischen Kulturschaffenden aller Kunstbereiche, zwischen Auszubildenden und Studierenden unterschiedlicher Bildungsbereiche und zwischen Lehr- und Fachkr\u00e4ften aus dem wissenschaftlichen Bereich.Hierbei kommt dem Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung durch die Ann\u00e4herung an die jeweiligen unterschiedlichen Kulturkreise und dem Austausch auf wissenschaftlichen Gebieten und zwischen den beteiligten Menschen besondere Bedeutung zu.\n<p>Der Verein soll bei seinen Aktivit\u00e4ten die Zusammenarbeit mit anderen bestehenden Organisationen gleicher Zielrichtung pflegen.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft und Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag (Aufnahmegesuch) an den Vorstand erforderlich. Smolensker k\u00f6nnen als kooptierte Mitglieder durch den Vorstand in den Verein aufgenommen werden. Zur Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein muss jedes Vorstandsmitglied zustimmen, eine Enthaltung gilt nicht als Zustimmung. Bei einer Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Verein zur Angabe von Gr\u00fcnden nicht verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft begr\u00fcndet das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, und (bei Vollj\u00e4hrigkeit) das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen auszu\u00fcben und in die Organe des Vereins gew\u00e4hlt zu werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder haben die Pflicht, das gesellschaftliche Ansehen des Vereins zu f\u00f6rdern, und die Satzung sowie die Versammlungs- und Vorstandsbeschl\u00fcsse anzuerkennen und zu befolgen.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet, au\u00dfer durch den Tod des Mitglieds &#8211; bei juristischen Personen durch deren Aufl\u00f6sung &#8211; oder der Aufl\u00f6sung des Vereins, durch Austritt oder durch Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche K\u00fcndigung an den Vorstand zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen bei grobem Versto\u00df gegen Satzung und Vereinsordnungen, bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereins oder bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten. Vor einem Ausschluss ist dem hiervon betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br \/>\nDer Beschluss \u00fcber einen Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Mit dem Tage des Austritts bzw. des Ausschlusses erl\u00f6schen alle aus der Mitgliedschaft entstandenen Rechte.<\/li>\n<li>Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he nur von der Mitgliederversammlung festgelegt werden kann. Das n\u00e4here kann eine Beitragsordnung regeln. Mitglieder, die in Smolensk leben, zahlen keinen Jahresbeitrag.<\/li>\n<li>Personen, die sich besondere Verdienste um die Ziele des Vereins im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen erworben haben, k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.<\/li>\n<li>Einem ehemaligen Mitglied des Vorstandes, der sich die in Abs. 6 genannten Verdienste erworben hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugleich der Ehrenvorsitz des Vereins verliehen werden. Der Ehrenvorsitzende hat Sitz und beratende Stimme im Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus folgenden Organen:<\/p>\n<p>a) der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) dem Vorstand<\/p>\n<p>c) dem Beirat<\/p>\n<p>Au\u00dferdem werden Kassenpr\u00fcfer bestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist, abgesehen von den Zust\u00e4ndigkeiten des Vorstandes, das beschlie\u00dfende Organ des Vereins. Sie besteht aus allen dem Verein angeh\u00f6renden Mitgliedern.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende hat allj\u00e4hrlich eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einzuberufen, zu der die Mitglieder sp\u00e4testens 4 Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen werden m\u00fcssen. Mitglieder, die in Smolensk leben, werden per Email benachrichtigt.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung mu\u00df mindestens folgende Punkte enthalten:<br \/>\na) Abgabe des Vorstands- und des Kassenpr\u00fcfungsberichts<br \/>\nb) Entlastung des Vorstandes<br \/>\nc) Wahl der Vorstandsmitglieder (alle zwei Jahre)<br \/>\nd) Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\ne) Genehmigung des HaushaltsplansAntr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind dem Vorstand sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich einzureichen.<\/li>\n<li>Die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung hat zu erfolgen, wenn entweder der Vorstand dies im Interesse des Vereins f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder 1\/4 der Mitglieder einen entsprechenden schriftlich begr\u00fcndeten Antrag unter Angabe des beabsichtigten Tagesordnungspunktes stellt.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Jeder Anwesende hat nur eine Stimme. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung. Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, ansonsten von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Von der Versammlung wird ein Schriftf\u00fchrer (Protokollf\u00fchrer) gew\u00e4hlt. \u00dcber die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Versammlungsleiter, einem weiteren Vorstandsmitglied und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist; sie kann innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung eingesehen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftf\u00fchrer. Neben diesen k\u00f6nnen (weitere) Stellvertreter gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden auf der Mitgliederversammlung des Vereins f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aus einer Position, f\u00fcr die kein Stellvertreter vorhanden ist, f\u00fchrt der Vorstand eine Erg\u00e4nzungswahl aus seinen Reihen durch. Sie gilt bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei der genannten Personen vertreten, von denen mindestens eine entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein mu\u00df.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist das ausf\u00fchrende Organ des Vereins. Er ist berechtigt und verpflichtet, alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung f\u00fcr erforderlich erachtet. Er kann zudem Beauftragte bestellen und Aussch\u00fcsse f\u00fcr besondere Angelegenheiten bilden. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder auf einer Vorstandssitzung anwesend sind, zu der alle Vorstandsmitglieder unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich, per Email oder fernm\u00fcndlich eingeladen wurden. Die Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit, Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung. \u00dcber die Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Schriftf\u00fchrer und einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Jedes Vorstandsmitglied erh\u00e4lt per Email eine Ausfertigung des Protokolls der Vorstandssitzung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beirat<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Beirat kann aus bis zu 6 Mitgliedern bestehen, die vom Vorstand f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren berufen werden.<\/li>\n<li>Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten von besonderer Bedeutung zu beraten. Er tritt auf Einladung des Vorstandes zusammen und wohnt sodann der entsprechenden Vorstandssitzung bei.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Beirats haben Sitz und beratende Stimme im Vorstand; sie werden durch den Vorstand nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 6 Abs. 5 S. 1 zu den Vorstandssitzungen eingeladen bzw. im Falle des \u00a7 7 Abs. 2 um Zusammenkunft und Sitzungsteilnahme gebeten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vereinsfinanzen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Verwaltung der Vereinsfinanzen obliegt dem Schatzmeister. Er berichtet auf den Vorstandssitzungen \u00fcber die laufende Kassenf\u00fchrung. Der ver\u00e4nderte Konto- und Barbestand der Vereinsmittel wird in jedem Protokoll der Vorstandssitzung notiert. Die Belege zum Kontogegenbuch werden von zwei Vorstandsmitgliedern abgezeichnet.<\/li>\n<li>Der Schatzmeister stellt die Jahresabschl\u00fcsse auf und legt sie dem Vorstand und den Kassenpr\u00fcfern vor. Er stellt ferner den Haushaltsplan auf, legt ihn dem Vorstand zur Beschlussfassung vor und l\u00e4sst ihn von der Mitgliederversammlung genehmigen (\u00a7 5 Abs. 3 Buchst. e).<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer; daneben k\u00f6nnen Stellvertreter gew\u00e4hlt werden. Sie d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren und bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Nach dem ersten Jahr wird die Position mindestens eines Kassenpr\u00fcfers im Wahlgang ausgewechselt. Dies gilt turnusm\u00e4\u00dfig auch f\u00fcr die nachfolgenden Wahlperioden.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, alle Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung, und die satzungsgem\u00e4\u00dfe Mittelverwendung zu pr\u00fcfen. Sie m\u00fcssen die gepr\u00fcften Kontoausz\u00fcge und Belege signieren und mit der Bemerkung \u201egepr\u00fcft\u201c versehen. Die Rechnungspr\u00fcfung beschr\u00e4nkt sich auf die Pr\u00fcfung der formalen Ordnung der Kassen. Der Kassenpr\u00fcfungsbericht hat vor der letzten, die Mitgliederversammlung vorbereitenden Vorstandssitzung und auf dieser selbst vorzuliegen und ist der Mitgliederversammlung bekanntzugeben (\u00a7 5 Abs. 3 Buchst. a).<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Spendenbescheinigungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand bescheinigt den eingenommenen Mitgliedsbeitrag als Spende.<\/li>\n<li>Geldspenden sind durch den Vorstand zu bescheinigen.<\/li>\n<li>Die Sachspendenbescheinigungen f\u00fcr die Gastgeber f\u00fcr die Unterbringung und Bewirtung unserer G\u00e4ste stellt der Vorstand aus. Die Bescheinigungen d\u00fcrfen nicht von den Namen, die auf den G\u00e4ste-\/Gastgeberlisten stehen, abweichen. Zweitschriften sind aufzubewahren.<br \/>\nF\u00fcr alle weiteren Sachspenden muss eine Rechnung vorliegen. Die Spendenbescheinigungen sind vom Vorstand auszufertigen.<br \/>\nKopien aller Spendenbescheinigungen sind anzulegen und aufzubewahren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Satzung kann durch eine 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Jahreshauptversammlung ge\u00e4ndert werden, sofern hierauf in der Ladung hingewiesen wird.<\/li>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung, zu der ausdr\u00fccklich zu diesem Zwecke eingeladen wurde.<\/li>\n<li>Bei einer Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei der Beendigung der Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen zu. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Hagen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>in der Fassung des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 24. Februar 2012 &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen: &#8222;Freundeskreis Hagen-Smolensk e.V.&#8220; Der Verein hat seinen Sitz in Hagen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer: VR2402 eingetragen. 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