UNO Kinderrechte-Konvention und deren Umsetzung in Deutschland

Die UN-Konvention zu den Rechten eines Kindes:

 

  • wurde am 2o.11.1989 verabschiedet und mit Vorbehalten am 5.4.1992 von der Bundesrepublik ratifiziert
  • haben alle Länder der Erde bis auf die USA und Somalia unterzeichnet
  • stellt Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten in den Mittelpunkt
  • verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, jedes Kind vor Hunger und Armut, physischer und psychischer Gewalt, Diskriminierung und Ausbeutung, Folter und Drogen zu schützen
  • garantiert jedem Kind das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, Religions- und Gedankenfreiheit, freie Meinungsäußerung, auf Anhörung bei Strafverfahren und in Scheidungsprozessen, auf Gleichbehandlung und Bildung, kulturelle Entfaltung und Gesundheit
  • nimmt die Staaten in die Pflicht, für die Sicherheit der Kinder zu sorgen und die Eltern in die Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern
  • nennt Regelungen, wie die Konvention bekannt gemacht und verbreitet werden muss, dass sie als Grundlage politischer Entscheidungen dienen und in alle Richtlinien der Aus- und Weiterbildung an Schulen und Universitäten einfließen soll
  • fordert, dass sich die Unterzeichnerstaaten regelmäßig einer UNO-Kommission stellen müssen, um über die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention zu berichten

 In New York fand 2002 der Weltkindergipfel „ungass“ statt, bei dem die Regierungschefs bzw. deren Vertreter weitere Schritte zur Umsetzung der Kinderrechte-Konvention beschlossen. Die Unterzeichner-Staaten sollen einen nationalen Aktionsplan mit konkreten Zielvorgaben beschließen. Auch Deutschland hat inzwischen einen nationalen Aktionsplan vorgelegt.

Umsetzung der Konvention in Deutschland

Deutschland hat die völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung nur mit dem Vorbehalt ratifiziert :

  • dass das deutsche Ausländerrecht nicht durch die Konvention berührt werden darf.

 Das deutsche Ausländerrecht bleibt aber erkennbar hinter den Maßgaben der Konvention zurück. Sie ist in Deutschland noch immer nicht vollständig umgesetzt, wie die UNO-Kommission feststellte, die die bisher zwei Berichte (von 1995 und 2004) zur deutschen Kinderrechte-Politik prüfte. Die Hauptkritikpunkte sind:

  •  zahlreiche asylsuchende Kinder werden nicht ausreichend medizinisch versorgt, gehen nicht zur Schule und leiden unter einer ungeklärten Aufenthaltsfrage
  • es fehlt eine umfassende Kinderpolitik und es gibt zu viel Kompetenzprobleme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
  • Kinder werden noch immer nicht als ernst zu nehmende Bürger akzeptiert, deren Interessen in allen Bereichen vom Umweltschutz, über die Städtebauplanung bis zum Ausländerrecht anerkannt und berücksichtigt werden müssen
  • Die Konvention ist noch immer zu wenig bekannt und hat bisher keinen Eingang in Lehrpläne der Schulen oder Ausbildungsrichtlinien von Sozialarbeitern, in die Arbeit von Kommunalpolitikern, Juristen und Entscheidungsträgern in allen Bereichen gefunden.
  • Selbst die meisten Kinder sind über ihre Rechte zu wenig informiert, an den Schulen wird kaum darüber gesprochen. Nachdem die Bundesregierung im Januar 2004 ihren 2. Staatenbericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland abgegeben hatte, äußerte die UNO zwar anerkennend über die erreichten Fortschritte z.B. bei der Gleichstellung unehelicher Kinder, sie bemängelte aber nach wie vor, dass es keine wirklich spürbare „Leidenschaft“ für die Rechte der Kinder gäbe.